Unterrichtung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert worden.
Dadurch besteht zu am Anfang eines Jahres die Pflicht, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Dieser Verpflichtung kommt Bürgermeister Gerrit Müller für das zurückliegende Kalenderjahr 2024 mit den folgenden Angaben nach:
I. Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit
| Einkünfte | Im Jahr 2024 |
Mitglied im Regionalbeirat und im Regionalausschuss „Nord“ der EVM AG, Koblenz
| Keine Vergütung
Sitzungsgeld 250 Euro pro Sitzung
|
500 Euro |
Mitglied im Verwaltungs-ausschuss der Kommunal-beamten-Versorgungskasse Nassau mit Sitz in Wiesbaden
| Keine Vergütung
Sitzungsgeld 80 Euro pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung 0,30 Euro pro km
|
Sitzungsgeld 160 Euro
Fahrtkosten 0 Euro |
Leiter des Fachbereiches „Recht“ im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Westerwald
| 100 Euro Aufwands-entschädigung pro Jahr | Aufwandsentschädigung 100 Euro |
Beisitzer im Vorstand des Freundes- und Förder-kreises für das DRK-Krankenhaus Hachenburg
| Unentgeltlich |
|
Mitglied im Verwaltungsrat der katholischen Pfarr-gemeinde „St. Franziskus im Hohen Westerwald“ mit Sitz in Rennerod | Unentgeltlich |
|
Stellvertretender Kreis-vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Westerwald
| Unentgeltlich |
|
Kooptiertes Mitglied im Gemeindeverbandsvorstand des CDU-Gemeinde-verbandes Rennerod
| Unentgeltlich |
|
Mitglied im Vorstand des Verkehrsvereins „Hoher Westerwald“ e.V.
| Unentgeltlich |
|
II. Öffentliche Ehrenämter
Öffentliches Ehrenamt | Einkünfte
| Im Jahr 2024 |
Mitglied des Kreistages des Westerwaldkreises, Mitglied des Kreisausschusses und stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen
| 160 bzw. 200 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat (Erhöhung ab 30.08.2024)
40 Euro bzw. 50 Sitzungsgeld pro Sitzung (Erhöhung ab 30.08. 2024)
Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km
| Aufwandsentschädigung 2080 Euro (wird in voller Höhe weitergespendet)
Sitzungsgeld 290 Euro
Fahrtkosten 151,24 Euro |
Mitglied der Verbandsver-sammlung des Sparkassen-zweckverbandes der Sparkasse Westerwald-Sieg
| 132,14 Euro Sitzungs-geld pro Sitzung
| Sitzungsgeld 132,14 Euro
|
Mitglied im Landesaus-schuss des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
| 35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km
| 35 Euro
66,12 Euro |
Mitglied und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
| 35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km | 0 Euro
0 Euro |
Mitglied im Bezirksvorstand des Bezirksverbands Ko-blenz des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
| Unentgeltlich |
|
Kreisvorsitzender der Kreisgruppe Westerwald des Gemeinde- und Städte- bundes Rheinland-Pfalz
| Unentgeltlich |
|
Mitglied im Kuratorium der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen
| Unentgeltlich |
|
Mitglied im Kuratorium der Zentralen Verwaltungs-schule Rheinland-Pfalz, Mayen
| Unentgeltlich |
|
Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Rennerod
| Unentgeltlich |
|