Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz 2023

Unterrichtung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz

Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert worden.

Dadurch besteht zu am Anfang eines Jahres die Pflicht, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Dieser Verpflichtung kommt Bürgermeister Gerrit Müller für das zurückliegende Kalenderjahr 2024 mit den folgenden Angaben nach:

I. Nebentätigkeiten

Nebentätigkeit

 

Einkünfte

Im Jahr 2024

Mitglied im Regionalbeirat und im Regionalausschuss „Nord“ der EVM AG, Koblenz

           

Keine Vergütung

 

Sitzungsgeld 250 Euro pro Sitzung

 

 

 

500 Euro

Mitglied im Verwaltungs-ausschuss der Kommunal-beamten-Versorgungskasse Nassau mit Sitz in Wiesbaden

 

Keine Vergütung

 

Sitzungsgeld 80 Euro pro Sitzung

 

Fahrtkostenerstattung 0,30 Euro pro km

 

 

 

Sitzungsgeld

160 Euro

 

Fahrtkosten

0 Euro

Leiter des Fachbereiches „Recht“ im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Westerwald

 

100 Euro Aufwands-entschädigung pro Jahr

Aufwandsentschädigung

100 Euro

Beisitzer im Vorstand des Freundes- und Förder-kreises für das DRK-Krankenhaus Hachenburg

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Verwaltungsrat der katholischen Pfarr-gemeinde „St. Franziskus im Hohen Westerwald“ mit Sitz in Rennerod

Unentgeltlich

 

Stellvertretender Kreis-vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Westerwald

 

Unentgeltlich

 

Kooptiertes Mitglied im Gemeindeverbandsvorstand des CDU-Gemeinde-verbandes Rennerod

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Vorstand des

Verkehrsvereins „Hoher Westerwald“ e.V.

 

Unentgeltlich

 

II. Öffentliche Ehrenämter

Öffentliches Ehrenamt

Einkünfte

 

Im Jahr 2024

Mitglied des Kreistages des Westerwaldkreises, Mitglied des Kreisausschusses und stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen

 

160 bzw. 200 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat (Erhöhung ab 30.08.2024)

 

 

 

40 Euro bzw. 50 Sitzungsgeld pro Sitzung

(Erhöhung ab 30.08. 2024)

 

Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km

 

Aufwandsentschädigung 2080 Euro

(wird in voller Höhe weitergespendet)

 

 

 

Sitzungsgeld

290 Euro

 

 

 

Fahrtkosten

151,24 Euro

Mitglied der Verbandsver-sammlung des Sparkassen-zweckverbandes der Sparkasse Westerwald-Sieg

 

132,14 Euro Sitzungs-geld pro Sitzung

 

 

Sitzungsgeld

132,14 Euro

 

 

Mitglied im Landesaus-schuss des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

 

Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km

 

35 Euro

 

 

66,12 Euro

Mitglied und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

 

35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

 

Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km

0 Euro

 

 

0 Euro

Mitglied im Bezirksvorstand des Bezirksverbands Ko-blenz des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

 

Unentgeltlich

 

Kreisvorsitzender der Kreisgruppe Westerwald des Gemeinde- und Städte- bundes Rheinland-Pfalz

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Kuratorium der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Kuratorium der Zentralen Verwaltungs-schule Rheinland-Pfalz,

Mayen

 

Unentgeltlich

 

Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Rennerod

 

Unentgeltlich