Förderfähige Maßnahmen im Bereich Wohnraumschaffung:
In den festgelegten Fördergebieten wird die Schaffung neuen eigengenutzten Wohnraumes gefördert.
In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Bebauung von Baulücken
- Abriss alter Gebäude und Schaffung neuen Wohnraumes an gleicher Stelle
- Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz zur Wiederverwendung als Wohnraum
- Umbau von ungenutzten Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum
- Schaffung neuen Wohnraums (Erweiterung/ Anbau, Ausbau Speicher, Kellerräume, Garage)
- Bau- und Umbaumaßnahmen zur Erzielung von barrierefreiem Wohnen
Gleiches gilt für Maßnahmen an Gebäuden außerhalb der Fördergebiete, wenn diese vor dem 01.01.1980 errichtet wurden.
Ergänzend zu Abs. 1 wird der reine Abriss alter Bausubstanz (Schrottimmobilie i.S.d. § 179 BauGB) zur Verbesserung des Ortsbildes gefördert (§ 3 Abs. 4 der Richtlinie).