Förderfähige Maßnahmen im Bereich Wohnraumschaffung:

 

In den festgelegten Fördergebieten wird die Schaffung neuen eigengenutzten Wohnraumes gefördert.

In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Bebauung von Baulücken

  • Abriss alter Gebäude und Schaffung neuen Wohnraumes an gleicher Stelle

  • Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz zur Wiederverwendung als Wohnraum

  • Umbau von ungenutzten Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum

  • Schaffung neuen Wohnraums (Erweiterung/ Anbau, Ausbau Speicher, Kellerräume, Garage)

  • Bau- und Umbaumaßnahmen zur Erzielung von barrierefreiem Wohnen

Gleiches gilt für Maßnahmen an Gebäuden außerhalb der Fördergebiete, wenn diese vor dem 01.01.1980 errichtet wurden.

Ergänzend zu Abs. 1 wird der reine Abriss alter Bausubstanz (Schrottimmobilie i.S.d. § 179 BauGB) zur Verbesserung des Ortsbildes gefördert (§ 3 Abs. 4 der Richtlinie).