Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
im Auftrag der Ortsgemeinde Zehnhausen bei Rennerod

Bekanntmachung

nach § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung

Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis im laufenden Umlegungsverfahren „Vor dem Berg II“ der Ortsgemeinde Zehnhausen bei Rennerod

Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs und
Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebiets aufgeführt ist, liegen vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 24. März 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod im Rathaus der Verbandsgemeinde, Raum 8, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter 02664 5067-46 oder -48 wird gebeten.

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis können nach § 27 b VwVfG in demselben Zeitraum auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus unter https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.

Westerburg, den 5. Februar 2025

Im Auftrag

gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim             (Siegel)

Abteilungsleitung Bodenmanagement

Hinweise:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.